Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim. Sofern Sie als Gebäudeeigentümer einer Veröffentlichung der Gebäudeeignung widersprechen möchten, haben Sie dort auch die Möglichkeit ihren Widerspruch unter Angabe der Adresse oder der Flurstücksnummer geltend zu machen.